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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) / Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) und Zustimmungspflicht

Inhalt

Überblick

Um die Datenschutzrichtlinien einzuhalten, müssen alle europäischen fotograf.de/GotPhoto Kund:innen dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) oder Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) in der Schweiz) zustimmen. In diesem Artikel erfährst du, warum dies notwendig ist und wo du die relevanten Dokumente findest.

AVV-Zustimmung

Bevor du ein Konto bei uns eröffnest, bitten wir dich, neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch unserem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zuzustimmen. Wenn du also bereits ein fotograf.de / GotPhoto Konto hast, musst du nichts mehr tun - du hast beiden bereits bei der Anmeldung zugestimmt. 

Beispielansicht zur Zustimmung des AVV

Technische und organisatorische Maßnahmen

Zur Transparenz stellen wir dir unsere Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sowie eine Liste unserer Subdienstleister zur Verfügung. Diese kannst du jederzeit herunterladen.

TOMs & Unterauftragsverarbeiter Dokumente einsehen (DE) 

TOMs & Unterauftragsverarbeiter Dokumente einsehen (AT)
TOMs & Unterauftragsverarbeiter Dokumente einsehen (CH) 

Zusammenfassung

Damit wir die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können, ist die Zustimmung zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für alle europäischen Kund:innen verpflichtend. Alle relevanten Dokumente findest du in den AGB- und AVV-Links sowie in den ergänzenden technischen Unterlagen.